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Reisepass, Ausweis, Visum – was brauche ich wann?

Reist man in ein anderes Land, benötigt man in der Regel Ausweispapiere. Das gilt auf einer Kreuzfahrt genau so, wie bei der Fahrt mit Auto, Bus oder Bahn. In manchen Ländern benötigt man zusätzlich ein Visum. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ausweis, Reisepass und Visum für Kreuzfahrten.

Ausweis und Reisepass

Europa

Die Reise von Land zu Land ist in Europa vergleichsweise einfach aber auch hier muss man einige Dinge bezüglich Reisefreiheit wissen.

Schengener Abkommen

Maßgeblich dafür, welche Dokumente wir als EU-Bürger für Reisen in bestimmte europäische Länder benötigen ist ob das jeweilige Land den Schengen-Abkommen beigetreten ist oder nicht. Die Schengener Abkommen (es gibt mehrere davon) sind internationale Abkommen, mit denen man die stationären Grenzkontrollen abschaffen wollte. Deshalb unterscheidet man in Bezug auf die Reisefreiheit „Schengen-Länder“ bzw. den „Schengen-Raum“ und Nicht-Schengen-Länder.

Achtung! Das Gebiet der EU-Mitgliedsstaaten ist nicht identisch mit dem „Schengen-Raum“. Mehrere EU-Mitglieder wie Kroatien und Zypern sind keine „Schengen-Länder“, einige Nicht-EU-Mitglieder wie Schweden dagegen schon.

„Schengen-Raum“

Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als „Schengener Staaten“.

Als EU-Bürger braucht man im „Schengen-Raum“ bei der Reise von einem Land ins andere den Personalausweis oder Reisepass nicht extra vorzuzeigen. An den Autobahnen gibt es (normalerweise) auch gar keine Grenzkontrollen mehr.

Aber Achtung! Auch wenn man keinen Ausweis oder Pass braucht um in ein Land einzureisen, sollte man ein solches Dokument trotzdem immer mit sich führen um sich im Notfall oder z. B. bei einer Polizei-Kontrolle ausweisen zu können. Manche Schengen-Länder haben auch nationale Gesetze, in denen Menschen verpflichtet werden bestimmte Dokumente mitzuführen.

Nicht-Schengen-Länder

Nicht zum „Schengen-Raum“ gehören dagegen Bulgarien, Großbritannien/Nordirland, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern.

Außerhalb Europas

Außerhalb Europas sollte man immer einen gültigen Reisepass mit sich führen. Es gibt in einigen Städten und Ländern zwar Ausnahmeregelungen daß Kreuzfahrt-Passagiere auf einem Landgang keinen Reisepass mitführen müssen aber wenn man sich unglücklicherweise verspätet und das Schiff verpasst, gelten diese Ausnahmen nicht mehr und man sitzt, sozusagen als „blinder Passagier“ in einem Land ohne Reisepass und Visum fest und kann letzteres auch nicht beantragen, weil man ja den Reiesepass dazu benötigt. Da hat man dann schnell ein größeres Problem, weil man das Land ja ohne Reisepass auch nicht mehr (z.B: per Flugzeug) verlassen kann.

Spezialfall USA

Nicht erst seit Donald Trump mit seiner Mauer-Idee gehen die USA ihre eigenen Wege. Schon nach den Terroranschlägen vom 11. September haben die USA restriktivere Einreisebestimmungen erlassen.

Weil Deutschland am sogenannten US-Visa Waiver-Programm teilnimmt können deutsche Staatsbürger als Geschäftsleute, Touristen oder auf Durchreise ohen Visa einreisen. Sie benötigen aber zwingend einen elektronischen Reisepass (den mit dem Chip). Dazu müssen sie ein gültiges Weiter- oder Rückreise-Ticket dabeihaben und eine gültige elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) besitzen. Achtung, auch Kinder benötigen den Pass mit dem Chip und die ESTA!

Diese ESTA gilt für beliebig viele Einreisen von jeweils 90 Tagen in einem Zeitraum von 2 Jahren. Sie kostet aktuell 14 Dollar und sollte mindestens 72 Stunden vor der Einreise online beantragt werden. Mehr Informationen dazu: https://de.usembassy.gov/de/visa/esta/

Wird der ESTA-Antrag abgelehnt, muss ein Visum beantragt werden.

Achtung! Auch wenn Sie nur einen Umsteige-Stopp auf einem amerikanischen Flughafen machen, um dann weiter zu Ihrem Kreuzfahrt-Starthafen in die Karibik oder nach Mexiko zu fliegen, brauchen Sie den elektronischen Reisepass und die ESTA für die USA, sonst kann es Ihnen passieren, dass Sie schon vor Erreichen Ihres eigentlichen Zieles wieder zurückgeschickt werden oder schon in Deutschland gar nicht ins Flugzeug gelassen werden. Für einen entsprechenden Rückflug von einer Karibik-Kreuzfahrt gelten die Regelungen entsprechend.

Übrigens, wenn Sie zufällig auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko einreisen, benötigen Sie keine ESTA aber für Puerto Rico (Kreuzfahrt-Hafen San Juan) gelten, obwohl es offiziell kein US-Bundesstaat ist, die gleichen Regelungen wie für die USA (auch, wenn sie die eigentliche USA gar nicht betreten).

Beantragung und Ausstellung eines Reisepasses

Seinen Reisepass sollte man immer direkt an dem Ort beantragen, an dem man auch seine Hauptwohnung hat. Er muss immer persönlich beantragt werden, weil man seine Unterschrift geben und seine Fingerabdrücke nehmen lassen muss. Jemand anderen als Vertretung (mit oder ohne Vollmacht) zu schicken ist deshalb nicht möglich.

Auch für den Reisepass benötigt man genau wie für den Personalausweis das übliche biometrische und farbige Passbild in  der richtigen Form und Größe.

Bearbeitungsdauer nach Antragstellung

In der Regel braucht die Bundesdruckerei 4-6 Wochen. Beantragen Sie Ihren Reisepass also mindestens zwei besser noch drei Monate vor Reisebeginn.

Haben Sie den Termin verpasst oder Ihre Reise sehr kurzfristig gebucht, dann können Sie auch den Express-Pass beantragen, der normalerweise innerhalb einiger Tage abgeholt werden kann für den aber auch ein saftiger Express-Aufschlag fällig wird.

Gültigkeit des Reisepasses

  • 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren

Reisepass für Kinder

Seit 2012 benötigen auch Kinder einen eigenen Reisepass. Ein Eintrag in den Pass der Eltern reicht seitdem nicht mehr aus. Kinder-Reisepässe werden nicht von der Bundesdruckerei hergestellt, sondern vom zuständigen Meldeamt, SIe haben auch keinen RFID-Chip wie die Reisepässe für Erwachsene.

Es wird wie bei den Erwachsenen ein biometrisches Foto benötigt. Die Vorgaben sind aber bei kleineren Kindern nicht so streng.

Ein Kinderreisepass ist nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig – zum 12. Geburtstag wird er ungültig. Danach benötigt der jugendliche einen Reisepass für Erwachsene. Der Kinder-Reisepass gilt maximal 6 Jahre und kann ein Mal verlängert werden.

Achtung! Für die Einreise in die USA brauchen auch Kinder immer einen Reisepass mit RFID-Chip, weil für die Einreise auch die Fingerabdrücke nötig sind, die nur auf dem Chip gespeichert sind.

Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

Gerade als Tourist ist man in einigen Ländern ein bevorzugtes Ziel von Taschendieben aber man kann gerade in Zeiten strengerer Kontrollen und Sicherheitsvorkehrungen (Stichwort Terrorismus) auch schnell einmal in eine Polizei-Kontrolle oder in Kontakt mit anderen öffentlichen Sicherheitsorganen kommen und ohne irgendwelche Papiere kann es dann manchmal sehr umständlich werden, sich als harmloser Tourist zu identifizieren.

Will man die Original-Dokumente an Bord lassen und nicht mitführen, sollte man aber zumindest eine Kopie des Reisepasses dabei haben. Diese wird zwar nicht als Ersatz-Dokument anerkannt, erleichtert der Botschaft oder dem Konsulat aber die Erstellung von echten Ersatz-Dokumenten. Aber achten Sie auf die Bestimmungen in den jeweiligen Ländern. Manche schreiben die Mitführung der Original-Dokumente vor. Dort nehmen Sie besser beides – Original und Kopie – getrennt voneinander aufbewahrt mit.

Einige Reedereien sammeln schon vor der Reise die Reisepässe von allen Passagieren ein um die Formalitäten bei der Ein- und Ausreise zu beschleunigen und geben sie erst am Ende der Reise wieder heraus.

Tipps zum Reisepass

  • Einige Reedereien verlangen, unabhängig von der Reiseroute, grundsätzlich die Mitnahme des Reisepasses -Studieren Sie die Reisebedingungen VOR der Buchung deshalb genau und beantragen Sie rechtzeitig die Reisedokumente.
  • Kinder-Reisepässe und Kinder-Ausweise werden nicht in jedem Land anerkannt (siehe USA). Informieren Sie sich vor Beginn der Reise immer über die jeweiligen Bestimmungen in ALLEN Ländern, die Sie auf Ihrer Reise  ansteuern. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes finden Sie für jedes Land neben allgemeinen Infos nicht nur Informationen zur Einreise sondern auch aktuelle Hinweise, landesspezifische Sicherheitshinweise und medizinische- und strafrechtliche Hinweise. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
  • Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder Lohnsteuerkarten werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.
  • Achten Sie darauf, dass im Reisepass noch genügend freie Seiten vorhanden sind oder lassen Sie sich vielleicht gleich einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten (48 statt 32) ausstellen, wenn Sie planen öfter „auf Tour“ zu gehen.
  • Kreuzfahrtschiffe können auch einmal die Route ändern (schlechtes Wetter, Streiks, Reparaturen, etc.) und dann in einem anderen Land oder gar Kontinent festmachen (z.B. Nordafrika statt Südspanien) und schon brauchen Sie einen Reisepass

Visum

 

Die Regelungen und Bestimmungen in Bezug auf ein benötigtes Visum sind (nett ausgedrückt) sehr vielfältig.

Die meisten Länder, die regelmäßig von Kreuzfahrtschiffen angesteuert werden, haben für die Passagiere dieser Schiffe vereinfachte Ausnahmeregelungen getroffen, da die Passagiere ja meist nur einen Tag bleiben und sich nicht „unkontrolliert“ in Lande bewegen.

 

Sehr oft benötigen Kreuzfahrt-Passagiere gar kein Visum für die kurze Ein- und (gleich wieder) Ausreise. Vom Reiseveranstalter organisierte Landausflüge in Gruppen sind dann in der Regel visafrei. Aber Achtung! Verlieren Sie Ihre Gruppe verlieren Sie auch die Visa-Freiheit – und das kann unangenehme Folgen haben. Werden Sie dann zufällig auf der Straße „aufgegriffen“ und Sie können sich nicht ausweisen, haben Sie tatsächlich ein größeres Problem. Deshalb ist es unbedingt ratsam immer entweder den Reisepass oder (manchmal sicherer) eine Kopie davon und, auch wichtig, die Telefonnummer des Hafenagenten Ihres Schiffes dabei zu haben.

 

Wird an dem einen oder anderen Reiseziel auch für Kreuzfahrt-Passagiere ein Visum vorgeschrieben, dann kann man dieses häufig online direkt von Bord aus beantragen (bzw. der Reiseveranstalter) tut dieses. Aber Achtung! Hierfür werden meist Extra-Gebühren fällig, die nicht im Reisepreis enthalten sind und entweder gleich bezahlt werden müssen oder